Bedarfsgerechter Umbau Ihrer Wohnung mit Hilfe des Sanitätshauses Sonntag
- die gesetzliche Grundlage des Zuschusses zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme,
- die finanzielle Unterstützung des Staates, und wie Sie diese beantragen,
- den Umbau Ihrer Umgebung zu einem barrierefreien Lebensraum,
- wie Sie das Sanitätshaus Sonntag dabei hilft, Ihre Wohnung Ihrem Handicap anzupassen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Was heißt „barrierefrei“?
Wer hat Anspruch auf staatliche Förderung zum barrierefreien Umbau der Wohnung?
Haben Sie einen bestätigten Pflegegrad, so haben Sie den Anspruch einen Antrag auf Zuschuss bei den deutschen Pflegekassen zu stellen. Eine Förderung, die darauf abzielt Pflege in der eigenen Wohnung möglich zu machen. Diese Förderung bzw. Maßnahme nennt man auch „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“. Unabhängig von der Höhe des Pflegegrades wird ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gezahlt.
Krankheitsbilder, die oft zu einem barrierefreien Umbau der Wohnung führen
Es gibt einige angeborene und erworbene Krankheiten, die für einen Pflegegrad qualifizieren. Sehr häufig sind es jedoch wiederkehrende Krankheitsbilder. Die Gesundheitstechnik Sonntag hat sich auf die Bedarfe von neurologischen und muskulären Erkrankten spezialisiert. Dazu zählen u.a.:
Rheumatischer Formenkreis
- Osteoporose
- Morbus Parkinson
- Querschnittslähmung
- Apallisches Syndrom
- Aids im Endstadium
- Schlaganfall
- Herzinsuffizienz
- Muskelerkrankungen
- Multiple Sklerose
- Muskeldystrophie
- Amyotrophe LateralskleroseTetraparese
- Friedreich-Ataxie
- Einschlusskörpermyositis
- Muskeldystrophie Duchenne
- Lymphödem und Elephantiasis
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Parkinson
Was zählt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Grundsätzlich kann man sagen, dass unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen Änderungen an den baulichen Gegebenheiten zu verstehen sind. Es betrifft also alle Problembereiche auf dem Weg zur Wohnung und in der Wohnung, die nichts mit dem beweglichen Mobiliar zu tun haben.
Beispiele für zuschussfähige Maßnahmen:
Vor dem Haus |
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Im Treppenhaus |
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In der Wohnung |
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Im Bad |
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Beantragung des Zuschusses für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Ablauf der Beantragung des Zuschusses:
- beim Pflegebedürftigen liegt ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) vor
- es besteht der Bedarf für eine Änderung am Wohnumfeld
- es muss ein schriftlicher Antrag auf den Zuschuss gestellt werden
- es muss ein Kostenvoranschlag eingeholt und mit dem Antrag eingereicht oder nachgereicht werden
- wird der Pflegebedürftige von einem Pflegedienst betreut, ist es von Vorteil, wenn dieser eine Befürwortung zum Nutzen der Maßnahme schriftlich verfasst
- Antrag, Kostenvoranschlag und Befürwortung wird bei der Pflegekasse (i.d.R. identisch mit der Krankenkasse) eingereicht
- unter Umständen kann es passieren, dass:
- weitere Kostenvoranschläge angefordert werden
- eine Besichtigung vor Ort als notwendig erachtet wird
- nach erfolgreicher Genehmigung kann der Dienstleister mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden
Die Beantragung einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme kann durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen und auch mit etwas Arbeit verbunden sein. Trotzdem raten wir jedem, von seinem Recht Gebrauch zu machen und den Zuschuss zu beantragen: Es lohnt sich!
Gesetzliche Grundlage für eine Bezuschussung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Auszug § 40 Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI):
(4) Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro je Pflegebedürftigen nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 16.000 Euro begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
Zusammenfassung des Gesetzestextes § 40 Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI):
- Es handelt sich hierbei um eine "Kann-Leistung", daher muss der Zuschuss vorab beantragt und genehmigt werden, bevor ein barrierefreier Umbau durchgeführt werden kann.
- Der Zuschuss wird für Veränderungen am Wohnumfeld gewährt, die die selbstständige Lebensführung verbessern / wiederherstellen bzw. die häusliche Pflege ermöglichen.
- Anspruch auf den Zuschuss haben Pflegebedürftige (es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen).
- Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000,- Euro pro Maßnahme und Pflegebedürftigen.
- Es können bis zu vier Pflegebedürftige gemeinsam eine Maßnahme bezuschussen lassen, wodurch der Zuschuss maximal 16.000,- Euro betragen kann.
Häufig gestellte Fragen
Frage: | Mein Angehöriger besitzt noch keinen Pflegegrad. Können wir trotzdem diesen Zuschuss beantragen? |
Antwort: |
Da im Gesetzestext explizit Pflegebedürftige genannt werden, ist vorab ein Pflegegrad unumgänglich. Unser Tipp: |
Frage: | Meine Maßnahme hat nur 2.300 € gekostet. Habe ich jetzt noch 1.700 € "Guthaben" für eine andere Maßnahme? |
Antwort: |
Ein "Guthabenkonto" benötigen Sie gar nicht: Sie haben einen Anspruch von bis zu 4.000,- Euro für jede einzelne Maßnahme, wodurch Sie sich über ungenutzte Zuschüsse keine Gedanken machen müssen. Wir möchten Sie dennoch darauf hinweisen, dass manche Kranken- /Pflegekassen gerne mehrere einzelne Maßnahmen zu einer Gesamtmaßnahme zusammenführen, wodurch dann auch nur einmalig ein Zuschuss gezahlt wird. Unser Tipp: |
Frage: | Kann ich so einen Zuschuss auch für einen Badewannenlift beantragen? |
Antwort: |
Anerkannte Hilfsmittel, die nicht fest eingebaut werden müssen, können mit Ihrer Krankenkasse über ein ärztliches Rezept abgerechnet werden. Die Krankenkasse übernimmt hierbei immer die Kosten einer Standardausführung. Sollte das gewünschte Hilfsmittel höherwertiger sein, wird die Kassenleistung verrechnet und Sie müssen nur den Differenzbetrag bezahlen. |
Frage: | Meine Maßnahme kostet 7.500,- Euro. Kann ich diese auch bezuschussen lassen? |
Antwort: |
Natürlich können Sie auch für diese Maßnahme einen Zuschuss beantragen. Wenn Sie die einzige pflegebedürftige Person in Ihrem Wohnumfeld sind, würden Sie einen Zuschuss von 4.000 € erhalten und müssten nur den Restbetrag von 3.500 € selbst tragen. Unser Tipp: |
Frage: | Gibt es noch andere Möglichkeiten zur Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen? |
Antwort: |
Neben dem Zuschuss durch die Pflegekasse gibt es noch die KfW-Bank, die neben einem Zuschussprogramm auch zinsgünstige Kredite für altersgerechte Umbaumaßnahmen anbietet. Weiterführende Links: Unser Tipp: |